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MehrVom Baum zum Bett − mittels handwerklicher Perfektion und hochwertigen Materialien. Mit diesem Qualitätsanspruch überzeugen wir seit vielen Jahren. Sie erhalten 5 Jahre Garantie auf die Material- und Oberflächenbeschaffenheit, sowie die fachgerechte Verarbeitung aller Modelle ab Kaufdatum.
Auf unsere Produkte erhalten Sie 5 Jahre Garantie auf die Material- und Oberflächenbeschaffenheit, sowie die fachgerechte Verarbeitung aller Modelle ab Kaufdatum. Der Garantieanspruch kann nur gegen Vorweisung der entsprechenden Rechnung geltend gemacht werden. Ansprüche bestehen nur für die bemängelte Sache und nicht auf den gesamten Lieferumfang. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche wie Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadenersatz, werden von dieser Garantie nicht berührt. Bei Reparatur und Lieferung von Teilen oder Ersatz wird die laufende Garantiezeit nicht unterbrochen, es beginnt keine neue Garantiefrist zu laufen.
Auf Matratzen und Topper gewähren wir bei normaler Beanspruchung eine Garantie von insgesamt 5 Jahren auf die Gebrauchstauglichkeit, welche Material- und Verarbeitungsfehler abdeckt. Der Gewährleistungsanspruch gilt nur, wenn alle verwendeten und miteinander kombinierten Bettinhalte (Lattenrost, Boxspring-Unterbau, Matratze und Topper) von der Firma Hasena stammen. Die Vollgarantie beträgt zwei Jahre ab Lieferdatum. Ab dem dritten Jahr gilt eine degressive Garantie auf den Verkaufspreis gemäss nachfolgender Staffelung:
Garantifall im Kosten für Käufer
1. Jahr 0 %
2. Jahr 0 %
3. Jahr 30 %
4. Jahr 40 %
5. Jahr 50%
6. Jahr Garantie erloschen
Auf folgende Produkte gewähren wir 2 Jahre Garantie:
Wir behalten uns vor, Garantieleistungen wie folgt zu erbringen:
Die Garantie gilt bei sachgemässem Gebrauch und normaler Beanspruchung.
Von der Garantie ausgenommen:
Modell- und Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten, abgebildete Farben können geringfügig von den Originalfarben und -strukturen abweichen. Ebenso können leichte Abweichungen zwischen Holzmustern und Originalteilen nicht vermieden werden. Ein Verzug von 1 bis 2 mm ist bei Naturprodukten unumgänglich und kein Grund zur Beanstandung. Benutzen Sie Produkte nicht, welche offensichtlich falsch geliefert wurden (z.B.falsches Modell, falsche Dimension, falsche Farbe) Bedenken Sie, dass falsch gelieferte Möbelteile im Besitz des Herstellers bleiben. Packen Sie bitte die entsprechenden Teile wieder in den Originalkarton und melden Sie uns die Fehllieferung umgehend.
Vorgehensweise bei Beanstandungen:
Um in einem Schadensfall schnellstmögliche Hilfe zu gewähren, ist die Einhaltung folgender Punkte notwendig: